Wir machen eine Neustaatengründung,
dieses ist nach dem Völkerrecht möglich.
Völkerrecht steht über Landes- und Bundesrecht und ist für alle Nationen
bindend.
Die neue Verfassung ist aus diesen Grund zur Kenntnisnahme (rein
informell) an den Weltsicherheitsrat (also die fünf festen Mandate
Frankreich, Russland, England, China und Amerika) und an den
Vatikanstaat sowie an die UN Menschenrechtskommission nach New York
gesandt worden.
Eine Zustimmung zur Verfassung brauchen wir nicht von den erwähnten
Nationen/Einrichtungen, es unser Recht eine Neustaatengründung zu
machen. Wir sind international sowohl wie national als Staatsvolk
anerkannt. All das lässt sich durch die internationalen sowie nationalen
Verträge nachweisen.
Wir haben diese Verfassung vom Volk fürs Volk eingereicht, um nie wieder
Machthaber und Parteien unser Land in den Krieg oder Ruin fahren zu
lassen.
Des weiteren brauchen wir für uns alle und unser Land wieder eine
Rechtsstaatlichkeit, diese wurde uns von unserer Regierung genommen.
Im Moment wendet die Regierung hier im Land zweierlei Rechtsprechung an,
ferner führt sie uns in den raschen sozialen Abstieg und gefährdet
massiv die Staatssicherheit.
All das sind schwere Völkerrechtsbrüche.
Wir wollen für unser Land unser Selbstbestimmungsrecht, unsere
Menschenrechte und unsere Freiheit zurück.
Das alles wird nach der gemeinsamen Ratifizierung/Abstimmung der
Verfassung vom gesamten Staatsvolk abgestimmt und bestimmt.
Es ist kein leichter Weg, uns unsere Rechte und Staatsbürgerschaft
zurück zu holen, aber es ist ein rechtlich abgesicherter Weg.
Wir nehmen ganz klar und bewusst Abstand zum alten Reich, wir wollen
nicht das Erbe antreten.
Das Deutsch Reich ist nicht untergegangen lt Bundesverfassungsgericht,
es ist handlungsunfähig mangels Organe. Die BRD ist nicht
Rechtsnachfolger sondern führt den Staat weiter
Die Macht, das Recht und die Pflicht gehen so vom gemeinsamen deutschem
Staasvolk aus.
Helft mit uns unser Land zu schützen, wir haben das Recht und die neue
Verfassung vom Volk dazu, wir müssen diese Verfassung als ein
gemeinsames deutsches Volk ratifizieren (das heißt wir müssen der
Verfassung zustimmen) um die Neustaatengründung zu erreichen.
Wir brauchen 50% plus 1 um Stimmenmehrheit zu bekommen, kämpfen wir alle
zusammen für eine gemeinsame Zukunft, dann haben wir zumindest eine.
Euer vom Volk fürs Volk Team.
Hier einige Links zur Rechtslage der BRD, Beamte usw.
Urteil des FG Münster
vom 14. April - 2015 AZ 1- K 3123/14 F
https://openjur.de/u/853611.html
1. Es bestehen keine Zweifel an der Existenz der Bundesrepublik
Deutschland und der Bundesländer (hier: Nordrhein-Westfalens) sowie an
der Wirksamkeit des Grundgesetzes und der (einfachgesetzlichen)
Rechtsordnung.
a. Die drei den völkerrechtlichen Staatsbegriff bestimmenden Elemente -
Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt - liegen in Bezug auf die
Bundesrepublik Deutschland vor. Die allgemein anerkannte, historisch,
politisch und rechtlich legitime verfassungsmäßige Grundlage der
Bundesrepublik Deutschland, ihrer Rechtsordnung und ihrer Institutionen
ist das Bonner Grundgesetz vom 23.05.1949 (BGBl. I 1949, S. 1) in seiner
zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.12.2014 (BGBl. I 2014, S. 2438)
geänderten Fassung. Es ist nach wie vor in Kraft und gilt nach der
deutschen Wiedervereinigung (auch ohne einen unmittelbaren plebiszitären
Legitimationsakt) gemäß seiner Präambel für das gesamte deutsche Volk
auf dem heutigen Staatsgebiet in den deutschen Bundesländern. Die
Legitimität der Verfassung (des Grundgesetzes) ergibt sich (auch)
daraus, dass sie mit den überwiegend im Volke bestehenden Wert-,
Gerechtigkeits- und Sicherheitsvorstellungen übereinstimmt und dieser
Konsens seit Jahrzehnten gelebt wird. In der demokratischen, sozialen,
rechts- und bundesstaatlichen Bundesrepublik Deutschland wird die
Staatsgewalt ausgehend von Wahlen und Abstimmungen des Volkes durch die
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
ausgeübt (Art. 20 GG).
b. Die Bundesrepublik Deutschland ist der gegenwärtige deutsche
Nationalstaat. Sie ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich
identisch und ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche
Erscheinungsform. Das Deutsche Reich in seiner historischen Gestalt ist
spätestens mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkräfte im
Mai 1945 institutionell vollständig zusammengebrochen. Seine damals noch
vorhandenen Organe und sonstige staatsrechtlichen Strukturen sind auf
allen Ebenen endgültig weggefallen. An ihre Stelle sind in der Folgezeit
neue, durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt
legitimierte Strukturen getreten. Zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem 1871 gegründeten Deutschen Staat besteht politisch,
geschichtlich und vor allem völkerrechtlich sowie staatsrechtlich
Subjektidentität, hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung allerdings nur
teilweise. Hieran hat sich auch durch das Inkrafttreten des
Grundgesetzes nichts geändert. Dieses Staatsverständnis ist durch das
Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 Abs. 1, 16
Abs. 1 GG und damit an der bisherigen Identität des Staatsvolkes als
Grundentscheidung des Parlamentarischen Rates auch normativ dokumentiert
worden (zu den drei staatsrechtlichen Elementen in Bezug auf die
Bundesrepublik Deutschland vgl. pars pro toto: BVerfG, Urteile v.
23.10.1952, 1 BvB 1/51, juris; v. 31.07.1973, 2 BvF 1/73, juris;
Beschlüsse v. 21.10.1987, 2 BvR 373/83; v. 08.06.1990, 2 BvR 1298/85,
juris; v. 18.09.1990, 2 BvE 2/90, juris; v. 26.10.2004, 2 BvR 955/00,
juris).
Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, die nicht zuletzt im
Abschluss einer Vielzahl völkerrechtlicher Verträge zum Ausdruck kommt,
ist sowohl von der internationalen Staatengemeinschaft als auch in der
internationalen Rechtsprechung anerkannt.
Die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 ist sowohl
rechtlich als auch faktisch der gegenwärtige deutsche Nationalstaat.
Einen anderen gibt es nicht. Weder existiert das Deutsche Reich noch ein
anderer deutscher Staat. Gleichermaßen gibt es nur eine deutsche
Staatsangehörigkeit. Der anders lautenden Auffassung des Klägers, der
für sich die Staatsangehörigkeit des 2.ten Deutschen Reiches und darüber
hinaus den Status eines Reichsbeamten bzw. eines
Reichswirtschaftsministers reklamiert und daraus den Schluss zieht, der
Bundesrepublik Deutschland sowie ihren Institutionen exterritorial
gegenüber zu stehen, ist nicht zu folgen. Der Kläger stellt damit in
eklatanter Weise die (Verfassungs-)Wirklichkeit in Abrede.
c. In dem durch das Grundgesetz für die deutschen Bundesländer
bestimmten Rahmen (Präambel, Art. 28 GG) gilt in Nordrhein-Westfalen die
nordrheinwestfälische Landesverfassung. Nach Maßgabe der Aufteilung der
Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern (Art. 70 ff. GG) sind
in allen Bundesländern Bundesrecht und Landesrecht in Kraft. Die Ansicht
des Klägers, dass Bundesland Nordrhein-Westfalen sei mangels
Gründungsurkunde nicht existent, geht fehl. Die Gründung einer
Gebietskörperschaft vollzieht sich nicht durch Urkunden, sondern in der
Regel durch Gesetz. Das Land Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 1946 von
der britischen Besatzungsmacht aus der preußischen Provinz Westfalen und
dem Nordteil der preußischen Rheinprovinz errichtet und im Jahr 1947 um
das Land Lippe erweitert worden. Seit 1949 ist es Teil der
Bundesrepublik Deutschland. Seine rechtliche Grundlage ist die
Landesverfassung vom 28.06.1950 (Verf NW, GV NRW 1950, S. 127). Ihre
Geltung ist unabhängig von einem besonderen plebiszitären
Legitimationsakt.
Der Link zum Urteil des FG Münster vom 14. April - 2015 AZ 1- K 3123/14
F https://openjur.de/u/853611.html
Beamte
Link zum Urteil im Volltexthttp://www.servat.unibe.ch/dfr/bv003058.html#Rn058
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