Wir machen eine Neustaatengründung,

 

dieses ist nach dem Völkerrecht möglich. 
Völkerrecht steht über Landes- und Bundesrecht und ist für alle Nationen bindend. 
Die neue Verfassung ist aus diesen Grund zur Kenntnisnahme (rein informell) an den Weltsicherheitsrat (also die fünf festen Mandate Frankreich, Russland, England, China und Amerika) und an den Vatikanstaat sowie an die UN Menschenrechtskommission nach New York gesandt worden. 
Eine Zustimmung zur Verfassung brauchen wir nicht von den erwähnten Nationen/Einrichtungen, es unser Recht eine Neustaatengründung zu machen. Wir sind international sowohl wie national als Staatsvolk anerkannt. All das lässt sich durch die internationalen sowie nationalen Verträge nachweisen.
Wir haben diese Verfassung vom Volk fürs Volk eingereicht, um nie wieder Machthaber und Parteien unser Land in den Krieg oder Ruin fahren zu lassen. 
Des weiteren brauchen wir für uns alle und unser Land wieder eine Rechtsstaatlichkeit, diese wurde uns von unserer Regierung genommen. 
Im Moment wendet die Regierung hier im Land zweierlei Rechtsprechung an, ferner führt sie uns in den raschen sozialen Abstieg und gefährdet massiv die Staatssicherheit. 
All das sind schwere Völkerrechtsbrüche.
Wir wollen für unser Land unser Selbstbestimmungsrecht, unsere Menschenrechte und unsere Freiheit zurück. 
Das alles wird nach der gemeinsamen Ratifizierung/Abstimmung der Verfassung vom gesamten Staatsvolk abgestimmt und bestimmt. 
Es ist kein leichter Weg, uns unsere Rechte und Staatsbürgerschaft zurück zu holen, aber es ist ein rechtlich abgesicherter Weg. 
Wir nehmen ganz klar und bewusst Abstand zum alten Reich, wir wollen nicht das Erbe antreten. 
Das Deutsch Reich ist nicht untergegangen lt Bundesverfassungsgericht, es ist handlungsunfähig mangels Organe. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger sondern führt den Staat weiter 
Die Macht, das Recht und die Pflicht gehen so vom gemeinsamen deutschem Staasvolk aus. 
Helft mit uns unser Land zu schützen, wir haben das Recht und die neue Verfassung vom Volk dazu, wir müssen diese Verfassung als ein gemeinsames deutsches Volk ratifizieren (das heißt wir müssen der Verfassung zustimmen) um die Neustaatengründung zu erreichen. 
Wir brauchen 50% plus 1 um Stimmenmehrheit zu bekommen, kämpfen wir alle zusammen für eine gemeinsame Zukunft, dann haben wir zumindest eine.

Euer vom Volk fürs Volk Team.

Hier einige Links zur Rechtslage der BRD, Beamte usw.

Urteil des FG Münster 
vom 14. April - 2015 AZ 1- K 3123/14 F

https://openjur.de/u/853611.html

1. Es bestehen keine Zweifel an der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer (hier: Nordrhein-Westfalens) sowie an der Wirksamkeit des Grundgesetzes und der (einfachgesetzlichen) Rechtsordnung.
a. Die drei den völkerrechtlichen Staatsbegriff bestimmenden Elemente - Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt - liegen in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland vor. Die allgemein anerkannte, historisch, politisch und rechtlich legitime verfassungsmäßige Grundlage der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Rechtsordnung und ihrer Institutionen ist das Bonner Grundgesetz vom 23.05.1949 (BGBl. I 1949, S. 1) in seiner zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.12.2014 (BGBl. I 2014, S. 2438) geänderten Fassung. Es ist nach wie vor in Kraft und gilt nach der deutschen Wiedervereinigung (auch ohne einen unmittelbaren plebiszitären Legitimationsakt) gemäß seiner Präambel für das gesamte deutsche Volk auf dem heutigen Staatsgebiet in den deutschen Bundesländern. Die Legitimität der Verfassung (des Grundgesetzes) ergibt sich (auch) daraus, dass sie mit den überwiegend im Volke bestehenden Wert-, Gerechtigkeits- und Sicherheitsvorstellungen übereinstimmt und dieser Konsens seit Jahrzehnten gelebt wird. In der demokratischen, sozialen, rechts- und bundesstaatlichen Bundesrepublik Deutschland wird die Staatsgewalt ausgehend von Wahlen und Abstimmungen des Volkes durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt (Art. 20 GG).
b. Die Bundesrepublik Deutschland ist der gegenwärtige deutsche Nationalstaat. Sie ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch und ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform. Das Deutsche Reich in seiner historischen Gestalt ist spätestens mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkräfte im Mai 1945 institutionell vollständig zusammengebrochen. Seine damals noch vorhandenen Organe und sonstige staatsrechtlichen Strukturen sind auf allen Ebenen endgültig weggefallen. An ihre Stelle sind in der Folgezeit neue, durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen getreten. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem 1871 gegründeten Deutschen Staat besteht politisch, geschichtlich und vor allem völkerrechtlich sowie staatsrechtlich Subjektidentität, hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung allerdings nur teilweise. Hieran hat sich auch durch das Inkrafttreten des Grundgesetzes nichts geändert. Dieses Staatsverständnis ist durch das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 Abs. 1, 16 Abs. 1 GG und damit an der bisherigen Identität des Staatsvolkes als Grundentscheidung des Parlamentarischen Rates auch normativ dokumentiert worden (zu den drei staatsrechtlichen Elementen in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland vgl. pars pro toto: BVerfG, Urteile v. 23.10.1952, 1 BvB 1/51, juris; v. 31.07.1973, 2 BvF 1/73, juris; Beschlüsse v. 21.10.1987, 2 BvR 373/83; v. 08.06.1990, 2 BvR 1298/85, juris; v. 18.09.1990, 2 BvE 2/90, juris; v. 26.10.2004, 2 BvR 955/00, juris).
Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, die nicht zuletzt im Abschluss einer Vielzahl völkerrechtlicher Verträge zum Ausdruck kommt, ist sowohl von der internationalen Staatengemeinschaft als auch in der internationalen Rechtsprechung anerkannt.
Die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 ist sowohl rechtlich als auch faktisch der gegenwärtige deutsche Nationalstaat. Einen anderen gibt es nicht. Weder existiert das Deutsche Reich noch ein anderer deutscher Staat. Gleichermaßen gibt es nur eine deutsche Staatsangehörigkeit. Der anders lautenden Auffassung des Klägers, der für sich die Staatsangehörigkeit des 2.ten Deutschen Reiches und darüber hinaus den Status eines Reichsbeamten bzw. eines Reichswirtschaftsministers reklamiert und daraus den Schluss zieht, der Bundesrepublik Deutschland sowie ihren Institutionen exterritorial gegenüber zu stehen, ist nicht zu folgen. Der Kläger stellt damit in eklatanter Weise die (Verfassungs-)Wirklichkeit in Abrede.
c. In dem durch das Grundgesetz für die deutschen Bundesländer bestimmten Rahmen (Präambel, Art. 28 GG) gilt in Nordrhein-Westfalen die nordrheinwestfälische Landesverfassung. Nach Maßgabe der Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern (Art. 70 ff. GG) sind in allen Bundesländern Bundesrecht und Landesrecht in Kraft. Die Ansicht des Klägers, dass Bundesland Nordrhein-Westfalen sei mangels Gründungsurkunde nicht existent, geht fehl. Die Gründung einer Gebietskörperschaft vollzieht sich nicht durch Urkunden, sondern in der Regel durch Gesetz. Das Land Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 1946 von der britischen Besatzungsmacht aus der preußischen Provinz Westfalen und dem Nordteil der preußischen Rheinprovinz errichtet und im Jahr 1947 um das Land Lippe erweitert worden. Seit 1949 ist es Teil der Bundesrepublik Deutschland. Seine rechtliche Grundlage ist die Landesverfassung vom 28.06.1950 (Verf NW, GV NRW 1950, S. 127). Ihre Geltung ist unabhängig von einem besonderen plebiszitären Legitimationsakt.
Der Link zum Urteil des FG Münster vom 14. April - 2015 AZ 1- K 3123/14 F https://openjur.de/u/853611.html

Beamte 
Link zum Urteil im Volltexthttp://www.servat.unibe.ch/dfr/bv003058.html#Rn058